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Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe unterstützt bei den Wohnkosten, wenn das Haushaltseinkommen niedrig ist.


Die Wohnbeihilfe unterstützt bei den Wohnkosten mit dem Ziel, den Wohnungsaufwand, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, zu lindern. Dabei wird die Haushaltssituation in Bezug auf den anrechenbaren und den zumutbaren Wohnungsaufwand geprüft. 

Ein unverbindlicher Wohnbeihilfe-Rechner hilft, einen möglichen Anspruch zu berechnen.

 

Informationen zur Wohnbeihilfe finden Sie in der Wohnbeihilfe-Broschüre. Hier sind Antworten auf verschiedene Fragen bzw. Themen ersichtlich:

Die notwendigen Formulare für eine Antragstellung

sind mit aktuellen Unterlagen beim Wohnsitzgemeindeamt abzugeben. Informationen zur Antragstellung sind im Informationsblatt angeführt.

Nachzureichende Unterlagen können Sie gerne auch über unser Upload-Portal einreichen.

Rechtsgrundlagen:
Wohnbeihilferichtlinie in der geltenden Fassung
Vorarlberger Wohnbauförderungsgesetz in der geltenden Fassung

Weitere unterstützende Institutionen, wenn eine Wohnbeihilfe nicht möglich ist, sind:


Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.

 

 

Kontaktdaten

Wohnbauförderung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 8080

F +43 5574 511 923495

wohnen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Telefonischer Kontakt bzw. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.