Gemeinsam Verantwortung für die räumliche Entwicklung Vorarlbergs übernehmen
Mit den Aufgaben der Gemeinden in einem immer dynamischeren Umfeld wächst die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit. Die Abteilung Raumplanung und Baurecht trägt dieser Entwicklung Rechnung und unterstützt verstärkt die gemeindeübergreifende Planung.
Das „Modell der Kooperationsräume“ als Nachfolge von Vision Rheintal gestaltet die Inhalte und die Organisation der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumplanung (und darüber hinaus) neu. Es setzt auf eine Stärkung der Regionen und auf eine aktive Rolle des Landes, speziell auch der Abteilung Raumplanung und Baurecht. Das Modell kann bei Bedarf auf weitere Kooperationsräume in Vorarlberg ausgedehnt werden.
Mit breiter Beteiligung von Gemeinden, Regios und Planungsbüros sowie in Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband und betroffenen Fachabteilungen des Amtes der Landesregierung hat die Abteilung Raumplanung und Baurecht neue Förderungsrichtlinien über die Gemeinde- und Regionalentwicklung erarbeitet. Die Förderangebote richten sich an alle Gemeinden und Regios in Vorarlberg. Förderbar sind Personal- und Sachaufwendungen für das Regionalmanagement sowie Aufwendungen für bestimmte Entwicklungsplanungen und Aktivitäten mit Bezug zur Raumplanung. Das Fördervolumen für 2018 beträgt insgesamt 2,2 Millionen Euro.
Informieren Sie sich über Erfahrungswerte, die im Rahmen von geförderten Pilotprojekten zur Gemeinde- und Regionalentwicklung gesammelt wurden.
Das Agglomerationsprogramm Rheintal ist ein grenzüberschreitendes Planungsinstrument und soll gemeinde-, kantons- und landesübergreifend die Verkehrs-, Siedlungs- und Landschaftsentwicklung in der Region vorantreiben. In einem ersten Schritt wird derzeit ein Zukunftsbild erarbeitet.
Das Projekt fördert die Erhaltung, Entwicklung und Vernetzung der grenzübergreifenden Freiräume im Rheintal. In einer projektorientierten Freiraumplanung sind 2016 grenzüberschreitende Kartengrundlagen erarbeitet worden. Auf dieser Basis hat ein regionales Projektteam Projektvorschläge entwickelt und in einem „Echoraum“ mit den betroffenen Gemeinden diskutiert. Zur weiteren Bearbeitung und Umsetzung wurden Projekte im Bereich Eselschwanz, Alter Rhein und Frutzmündung-Illspitz empfohlen. Der Verein Agglomeration Rheintal wird die Projekte im Jahr 2017 begleiten und koordinieren.
Das neue Jahresjournal der Abteilung Raumplanung und Baurecht löst die bisherige Zeitschrift vorum ab. Zwei Jahre in Folge erscheint jeweils ein Heft zu einem bestimmten Themenschwerpunkt. Die beiden Hefte ergänzen sich. Das erste Heft erscheint im Herbst und öffnet den Blick für das Thema; das zweite Heft folgt im Frühjahr und nimmt gelungene Projekte in den Gemeinden und Regionen in den Fokus. Unser erstes Schwerpunktthema ist der Freiraum: Das vorliegende Heft 1 im Jahre 2017 widmet sich der Landesgrünzone. Ihr 40-Jahre-Jubiläum der Landesgrünzone gibt Anlass, über die Geschichte und Wirkung der Landesgrünzone nachzudenken. Im nachfolgenden Heft im Frühjahr 2018 wird der Fokus auf konkreten Freiraumprojekten liegen.
Mit dem Inventar Weißzone wurde eine umfassende Dokumentation der ursprünglichen, naturnahen und wenig erschlossenen Natur- und Kulturlandschaften Vorarlbergs erarbeitet. Damit steht nun eine Planungsgrundlage für den alpinen Raum Vorarlbergs zur Verfügung, die insbesondere für raumplanungsrelevante Entwicklungen von Bedeutung ist.
Die Publikation "Willkommen im Quartier - Von Dorfentwicklung und Städtebau in Vorarlberg" ist in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wohnbauförderung erschienen. Die Expertinnen Marina Hämmerle und Geli Salzmann berichten über die Ergebnisse der im Jahre 2016 landesweit durchgeführten Evaluation des Planungsinstruments "Quartiersbetrachtung" sowie über das Forum Raumplanung 2016 "Willkommen im Quartier" in Bregenz. Zudem werden die Perspektiven und der Mehrwert des Zukunftsthemas Quartiersentwicklung aufgezeigt. Insgesamt soll diese Publikation eine Handreichung für konkrete Entwicklungsplanungen der Gemeinden auf Ebene eines Quartiers darstellen.
Der landesweite Bürgerrat zum Thema "Umgang mit Grund und Boden in Vorarlberg" fand in mehreren Prozessschritten im September und Oktober 2017 statt und wurde erstmals auf Initiative aus der Bevölkerung einberufen. 1000 Unterschriften sind Voraussetzung, fast 1400 sind zusammengekommen. Die Vorarlberger Landesregierung hat das landesinterne Büro für Zukunftsfragen (ZuB) und die Abteilung Raumplanung und Baurecht damit beauftragt, diesen Beteiligungsprozess zu organisieren.
Die Abteilungen Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten sowie Raumplanung und Baurecht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung haben in Kooperation mit dem Vorarlberger Verkehrsverband und dem Energieinstitut Vorarlberg die Bedienungsqualität und die Erschließungsgüte beim öffentlichen Verkehr erstmals landesweit durch das Büro Metron erheben lassen. Mit der Veröffentlichung der Methodik und der Auswertung der Ergebnisse zum Stichtag 01.06.2016 stehen nun aktuelle Grundlagen für Entscheidungen auf Gemeinde-, Regions- und Landesebene zur Verfügung (Bericht, Karten, z.T. VOGIS-Datensatz). Mögliche Anwendungsgebiete sind beispielsweise die Beurteilung von neuen Wegführungen oder von Standortnutzungen hinsichtlich der ÖV-Erschließung.
Im Auftrag des Landes Vorarlberg und der Wirtschaftskammer Vorarlberg erstellte die CIMA Austria Beratung + Management GmbH bereits im Jahre 2013/2014 eine Studie zur qualitativen Einzelhandelsentwicklung für das Rheintal und den Walgau. Im Jahre 2016/2017 ist - auf Grundlage der Ergebnisse der Kaufkraftstrom- und Einzelhandelsstrukturuntersuchung Vorarlberg 2016 (KAVO) - eine Aktualisierung und Vertiefung dieser Studie zur qualitativen Einzelhandelsentwicklung mit Ausweitung auf das gesamte Landesgebiet erfolgt. Die neue Studie enthält Aussagen für alle Vorarlberger Regionen sowie ausgewählte Gemeinden zu folgenden Themen: strukturverträgliche Einzelhandelspotentiale (zusätzlich abschöpfbare Kaufkraft) bis 2020 und 2030; Empfehlung zur räumlichen Verteilung der strukturverträglichen Verkaufsflächen im Landesgebiet; Entwicklungsszenarien aufgrund des Internet-Handels.
Das Land Vorarlberg und die Wirtschaftskammer Vorarlberg haben in Kooperation mit 15 Gemeinden, Orts- und Stadtmarketingorganisationen (Bezau, Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Egg, Feldkirch, Götzis, Hard, Hittisau, Hohenems, Lauterach, Lustenau, Rankweil, Schruns, Wolfurt) im Jahre 2016 eine Untersuchung der aktuellen Kaufkraftströme und der Einzelhandelsstrukturen durchführen lassen. Mit der regelmäßigen Untersuchung und Veröffentlichung der Kaufkraftströme und Einzelhandelsstrukturen stehen aktuelle Grundlagen für Entscheidungen auf Gemeinde-, Regions- und Landesebene zur Verfügung.
Die Abteilung Raumplanung und Baurecht, Amt der Vorarlberger Landesregierung, erhebt im Intervall der Befliegungen alle drei Jahre die Nutzung der als Bau- und Bauerwartungsflächen gewidmeten Gebiete.
Mit LGBl.Nr. 22/2015 wurden im Raumplanungsgesetz die Bestimmungen über Ferienwohnungen geändert. Die Möglichkeit, bei Fehlen einer Ferienwohnungswidmung eine Ausnahmebewilligung für eine Nutzung als Ferienwohnung zu erlangen, wurde eingeschränkt. Der Bürgermeister ist nunmehr verpflichtet, ein Ferienwohnungsverzeichnis zu erstellen. Die Gemeindevertretung hat die Möglichkeit, mit Verordnung Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebiete auszuweisen.
Seit 2009 haben interessierte Gemeinden die Möglichkeit, ihren Bestand an historischen Natursteinmauern in Zusammenarbeit mit der Universität für Bodenkultur Wien erfassen und dokumentieren zu lassen. Da diese wertvollen Bauwerke Träger unserer Geschichte und Handwerkstradition sind, hat das Projekt den Erhalt dieser bedeutenden Kulturlandschaftselemente zum Ziel.
Ein Folder vermittelt die wesentlichsten Merkmale des Vorarlberger Wanderwegekonzeptes, insbesondere die Wegkategorien und deren Markierung. Die digitale Version des Folders finden Sie hier zum Download. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch oder via E-Mail anfordern (05574 511 27105; raumplanung@vorarlberg.at).
Landeskorrespondenz zum Thema Raumplanung