Die Europäische Union, der Bund und das Land Vorarlberg stellen im Rahmen der Sonderrichtlinie „BREITBAND AUSTRIA ZWANZIGDREIZEHN“ Mittel zur Verfügung, um die digitale Kluft zwischen ländlichen und urbanen Regionen zu verringern. Die Fördermaßnahme ist über einen Zeitraum von drei Jahren (2011-2013) finanziell dotiert.
Gefördert werden
- die Errichtung bzw Erweiterung von Breitbandinfrastruktur
• Herstellung von Anbindungen für Unternehmen und Privathaushalte, mit denen
ein Breitbandzugang von zumindest 8MBit/s ermöglicht wird
• Errichtung von Backhaul-Einrichtungen, mit denen für Endkunden eine Bandbreite von mindestens 25 Mbit/s angeboten werden kann.
- Errichtung neuer NGA-Infrastrukturen
• Errichtung neuer NGA-Infrastrukturen (NGA-Netze) einschließlich Backhaul-Einrichtungen
- Modernisierung von Breitbandinfrastrukturen
• Modernisierung bestehender Breitbandinfrastrukturen hin zu NGA-Netzen
• Modernisierung bestehender Backbone- bzw Backhaul-Einrichtungen, um bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit ausreichender Kapazität versorgen zu können.
- Schaffung passiver Breitbandinfrastrukturen
• Schaffung von passiven Breitbandinfrastrukturen möglichst in Synergie mit anderen Infrastrukturen
Die Fördergebiete wurden seitens des Landes gemäß der Förderungsrichtlinie definiert. Im Rahmen dieses Calls werden folgende Gebiete ausgeschrieben:
St. Gerold
Brederis
Die Details zu den einzelnen Fördergebieten, die Sonderrichtlinie und das Antragsformular stehen auf www.vorarlberg.at/wirtschaft zum Download bereit oder können bei Herrn Dipl Bw Harald Moosbrugger (DW 26110) angefordert werden.
Die Förderrichtlinie setzt eine angemessene Eigenleistung des Förderungswerbers von mindestens 25% der förderbaren Kosten voraus. Höhere Eigenleistungen attraktivieren das Angebot des Förderungswerbers. Die Kalkulation der Einnahmen muss nachvollziehbar sein.
Bitte richten Sie Ihre Angebote bis spätestens 24. März an:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. VIa-Allg. Wirtschaftsangelegenheiten
Römerstraße 15
6900 Bregenz
Die eingereichten Angebote werden nach einer positiven Formalprüfung an die zuständige Bewertungskommission weitergeleitet, die sich aus Vertretern des Bundes und des Landes zusammensetzt. Die Förderungswerber werden unverzüglich und schriftlich über die Bewilligung bzw Ablehnung des Vorhabens informiert.
Download:
SRL Breitband Austria Zwanzigdreizehnnotifiziert (190 kB)
Verpflichtungserklärung BBA2013fin (31 kB)
ProjektantragInhaltsteilfin (598 kB)
ProjektantragAMADeckblätterAusfüllanleitung (315 kB)
ProjektantragAMADeckblätter+LaenderLogos (260 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme