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Wirtschaft

Nahversorgung - Förderung

Kurzfassung der Förderung

Förderungsempfänger

  • Betriebe, welche ein Vollsortiment an Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfes führen. Der Jahresumsatz darf Euro 2.000.000,--  und eine Verkaufsfläche von 400 m² nicht übersteigen.
  • Werbegemeinschaften
  • Gemeinden, öffentliche Institutionen und Errichtungsgesellschaften

 
Förderbare Vorhaben

  • der Erwerb, die Errichtung, Erweiterung, Rationaliserung oder Modernisierung von Betrieben
  • Betriebskostenzuschüsse, wenn dies auf Grund der Ertragslage zur Erhaltung des Betriebes notwendig erscheint.
  • Zustelldienste
  • Marketingaktivitäten von Werbegemeinschaften
  • Errichtung von Parkplätzen
  • Investitionen zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte mit dem Ziel einer Verbesserung der Angebotsstruktur
  • Erstellung von Strategiekonzepten und Studien zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstrukturen

 
Art und Umfang der Förderung

  • Für bewegliches Anlagevermögen 20 % für ein Volumen bis zu Euro 250.000,--, für bauliche Investitionen 20 % für ein Volumen bis zu Euro 250.000,--
  • Für Betriebskostenzuschüsse max. Euro 12.500,--
  • Für Zustelldienste gibt es keine Obergrenze, sie wird nach Umfang und Wegstrecke festgelegt.
  • 30 %iger Zuschuss für gemeinsame Werbeaktivitäten, maximal Euro 15.000,-- 
  • Investitionen zur Errichtung von Parkplätzen und zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte werden mit einem Zinszuschuss für ein Investitionsdarlehen von max. Euro 1 Mio auf die Dauer von 6 Jahren unterstützt. Die Höhe des Zinszuschusses beträgt in den ersten 3 Jahren 3 %, in den folgenden 3 Jahren 2 %. Der Zinsenzuschuss wird auf Grund eines fiktiven, sechsjährigen Tilgungsplanes ausbezahlt. Das Kapital des Zuschussplanes fällt daher in max. 12 gleich hohen Halbjahresraten auf 0 ab.
  • Für die Erarbeitung von Strategiekonzepten und Studien Beitrag von 20 %, max. Euro 10.000,--

 
Antragstellung

Die Anträge sind vor Inangriffnahme der Investitionen beim Amt der Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzubringen.

 
Gesamte Förderungsrichtlinie
Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.

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