Förderungsempfänger
- Betriebe, welche ein Vollsortiment an Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfes führen. Der Jahresumsatz darf Euro 2.000.000,-- und eine Verkaufsfläche von 400 m² nicht übersteigen.
- Werbegemeinschaften
- Gemeinden, öffentliche Institutionen und Errichtungsgesellschaften
Förderbare Vorhaben
- der Erwerb, die Errichtung, Erweiterung, Rationaliserung oder Modernisierung von Betrieben
- Betriebskostenzuschüsse, wenn dies auf Grund der Ertragslage zur Erhaltung des Betriebes notwendig erscheint.
- Zustelldienste
- Marketingaktivitäten von Werbegemeinschaften
- Errichtung von Parkplätzen
- Investitionen zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte mit dem Ziel einer Verbesserung der Angebotsstruktur
- Erstellung von Strategiekonzepten und Studien zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstrukturen
Art und Umfang der Förderung
- Für bewegliches Anlagevermögen 20 % für ein Volumen bis zu Euro 250.000,--, für bauliche Investitionen 20 % für ein Volumen bis zu Euro 250.000,--
- Für Betriebskostenzuschüsse max. Euro 12.500,--
- Für Zustelldienste gibt es keine Obergrenze, sie wird nach Umfang und Wegstrecke festgelegt.
- 30 %iger Zuschuss für gemeinsame Werbeaktivitäten, maximal Euro 15.000,--
- Investitionen zur Errichtung von Parkplätzen und zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte werden mit einem Zinszuschuss für ein Investitionsdarlehen von max. Euro 1 Mio auf die Dauer von 6 Jahren unterstützt. Die Höhe des Zinszuschusses beträgt in den ersten 3 Jahren 3 %, in den folgenden 3 Jahren 2 %. Der Zinsenzuschuss wird auf Grund eines fiktiven, sechsjährigen Tilgungsplanes ausbezahlt. Das Kapital des Zuschussplanes fällt daher in max. 12 gleich hohen Halbjahresraten auf 0 ab.
- Für die Erarbeitung von Strategiekonzepten und Studien Beitrag von 20 %, max. Euro 10.000,--
Antragstellung
Die Anträge sind vor Inangriffnahme der Investitionen beim Amt der Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzubringen.
Gesamte Förderungsrichtlinie
Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.