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Wirtschaft

Förderung von Kooperationen

Förderungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen.
 

Förderbare Vorhaben

  • gemeinsame Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren
  • wesentliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Nutzung von Synergieeffekten
     

Art und Umfang der Förderung

Förderungsbeitrag in Höhe von 25 % der Kosten, maximal jedoch € 25.000,-- pro Jahr für eine Laufzeit von maximal 3 Jahren.
 

Antragstellung
Die Förderungsanträge sind vor Beginn des Projektes beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschafts-angelegenheiten, einzureichen.
 

Gesamte Förderungsrichtlinie

Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter  Anträge und Formulare.

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