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Wirtschaft

Aktion zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur

Kurzfassung der Förderung

Förderungsschwerpunkte

Antragsberechtigte sind Produktionsbetriebe und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe jeglicher Größe zur Erreichung folgender Kriterien:

  • Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze
  • Produkt- und Verfahrensinnovationen
  • Stärkung der Konkurrenzfähigkeit durch immaterielle Investitionen
  • Überleitung von Forschungsergebnissen in die Fertigung
  • Verbesserung des betrieblichen Material- und Produktionsflusses
  • Minderung schädlicher Einflüsse auf die Umwelt
  • Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Fertigungskapazitäten

 

Förderbare Vorhaben

Maschinelle und bauliche Maßnahmen zur Erreichung oben genannter Schwerpunkte.

 

Art und Umfang der Förderung

  • Förderungsinstrument: 2 %iger Zinszuschuss zu Darlehen oder bei zusätzlicher Arbeitsplatzbeschaffung 10 %iger Investitionsbeitrag.
  • Kredithöhe: Betriebe bis 50 Arbeitsplätze: Euro 100.000,-- bis max. Euro 750.000,--
    über 50 Beschäftigte: Euro 200.000,-- bis max. 750.000,--

 

Förderungsbedingungen

Die Anträge sind vor Inangriffnahme des Projekts beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzubringen.

 

Gesamte Förderungsrichtlinie

Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (Lageplan·Fahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-26105, E-Mail 


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