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Förderungsschwerpunkte
Ziel ist die Bereitstellung von Eigenkapital an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert wird mittels einer Garantie und unter der Voraussetzung, daß das Kapital in Form einer Bareinlage mit Eigenkapitalcharakter eingebracht wird.
Förderungswerber
Förderbar sind Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg, die
Art und Umfang der Förderung
Es erfolgt eine Garantieübernahme in Form einer Ausfallsbürgschaft
Die Höhe der Garantie soll zwischen Euro 70.000,-- und Euro 2.000.000,-- liegen.
Antragstellung
Die betriebswirtschaftliche Entscheidung über die Beteiligung wird grundsätzlich vom privaten Investor getroffen. Auf Grundlage dieser Entscheidung reicht der Förderungswerber den Antrag beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, ein.
Gesamte Förderungsrichtlinie
Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (LageplanFahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-26105, E-Mail wirtschaft@vorarlberg.at