Förderungsschwerpunkte
Das Land gewährt für Einzelforscher oder Unternehmen Beiträge für Projekte, die folgende Wirtschaftspolitische Ziele verfolgen:
- Gewährung einer entsprechenden Anzahl von qualifizierten Arbeitsplätzen
- Sicherung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderbare Vorhaben
- Entwicklung neuer oder wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Leistungen oder Verfahren
- Projekte müssen im Land verwertet werden
- Projekte müssen von Förderungseinrichtungen des Bundes (z.B. Forschungsförderungsfonds) unterstützt werden.
Art und Umfang der Förderung
- Aufstockung der vom Bund gewährten Beiträge um bis zu 25 %, bei überdurchschnittlichen Personalaufwand um bis zu 30 %.
- Aufstockung der vom Bund gewährten Darlehen um bis zu 25 %, bei überdurchschnittlich hohem Personalaufwand um bis zu 30 %.
- in der teilweisen oder gänzlichen Übernahme von Zinsen für Darlehen von Förderungseinrichtungen des Bundes.
Antragstellung
Die Förderungsansuchen sind spätestens innerhalb eins Monats nach Erteilung der Förderungszusage auf Bundesebene bei der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten der Vorarlberger Landesregierung einzureichen.
Gesamte Förderungsrichtlinie
Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.