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Wirtschaft - Maschinenbau und Elektrotechnik

Pelletsheizanlagen

Die Begutachtung von Pelletsfeuerungen erfolgt in Vorarlberg nach den Bestimmungen der Bautechnikverordung und den Vorgaben der Technischen Richtlinie "Vorbeugender Brandschutz – TRVB H 118 - Automatische Holzfeuerungsanlagen", Ausgabe 1997.

Die Beurteilung von Pelletsfeuerungen hinsichtlich Sicherheitstechnik und Brandschutz wird in Vorarlberg nach den Bestimmungen der Bautechnikverordung und den Vorgaben der "Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz – TRVB H 118 - Automatische Holzfeuerungsanlagen“, Ausgabe 1997 – vorgenommen. Diese einschlägige Richtlinie – herausgegeben vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Österreichischen Brandverhütungsstellen – ist als Stand der Technik anzusehen. Darüber hinaus wird das Merkblatt Nr. 029 „Pelletsheizungen“, Ausgabe 03/2001, der BVS – Brandverhütungsstelle für Oberösterreich für die Begutachtung von Pelletsfeuerungen herangezogen.

Auf Grundlage dieser Vorschriften und Richtlinien wurden verschiedene Maßnahmen für Pelletsheizanlagen zusammengestellt. Diese Maßnahmen können dem Dokument "Pelletslagerräume" entnommen werden.

Infobox

Download:

Pelletslagerräume (23 kB)

Pelletsheizanlagen-Erläuterungen (86 kB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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