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Die Checklisten für Projektunterlagen sollen daher eine Hilfestellung bieten, dass die für gewerbebehördliche Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen möglichst vollständig vorgelegt und somit Verfahren wesentlich beschleunigt werden. Die Listen können aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie wurden aufgrund von Erfahrungen für die überwiegend auftretenden Anforderungen zusammengetragen. Nicht für jeden Einzelfall lassen sich die spezifischen Verhältnisse und Probleme voraussehen. In besonderen Fällen kann es notwendig sein, ergänzende Unterlagen beizuschließen bzw. nachzureichen. Bei gefahrengeneigten Anlagen im Sinne der Störfallverordnung oder bei "Problemfällen" wird eine Rücksprache mit den Sachverständigen empfohlen.
Parallel zum gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren ist allenfalls auch nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. nach dem Wasserrecht, Baurecht, Landschafts-schutzgesetz, Luftreinhaltegesetz Kesselanlagen, Forstgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz etc. eine Genehmigung/Bewilligung einzuholen. Dies kann weitere Plan- und Beschreibungs-unterlagen erfordern.
Kontakt:
Maschinenbau und Elektrotechnik – Maschinenwesen (LageplanFahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-26305, E-Mail maschinenbau-elektrotechnik@vorarlberg.at
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