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Wirtschaft - Maschinenbau und Elektrotechnik

Zirkusveranstaltungen

Zirkus
Zirkusveranstaltungen

Zirkusbetriebe stellen so etwas wie einen "Standardfall" der umherziehenden Veranstaltungen dar. In einem Kalenderjahr ziehen meist mehrere Veranstalter durch Vorarlberg. Die Bewilligung hierzu ist bei der für den ersten Aufstellungsort zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzuholen. Sie mündet in einen Bescheid, in welchem schon die grundlegenden Auflagen für das Abhalten der Veranstaltung enthalten sind.
Am ersten Aufstellungsort erfolgt eine kommissionelle Verhandlung unter der Beiziehung von Sachverständigen verschiedener Themenbereiche. Hierbei ist auch ein Teilnehmer der Abteilung Maschinenwesen dabei - vor allem um die Belange des Kundenschutzes wahrzunehmen.
Die hier aufgeführten Hinweise sollen für die Verhandlung am Aufstellungsort als Hilfe dienen.

notwendige Unterlagen

Um eine rasche und problemlose Beurteilung abwickeln zu können, sind gute Unterlagen notwendig. Mangelhafte Unterlagen ziehen einen enormen Arbeits- und Zeitaufwand nach sich, da der Sachverhalt vor Ort in Zusammenarbeit mit der Behörde neu erhoben werden muss. Die benötigten Papiere sollten dem aktuellen Stand entsprechen. Versäumte Überprüfungsfristen führen im Regelfall zu Verzögerungen oder schlimmstenfalls sogar zur Versagung der Veranstaltungsbewilligung!

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