Sprungziele:

  1. Inhalt
  2. Hauptnavigation
  3. Topnavigation
  4. Seitenindex
  5. Bedienungshinweise
  6. Startseite von www.vorarlberg.at
  7. Weitere Informationen
  8. Impressum
  9. English Version

Das Land Vorarlberg im Internet

Suche

Suchbereich

Wirtschaft - Maschinenbau und Elektrotechnik

Fliegende Bauten

Beurteilung gemäß Veranstaltungsgesetz

Wenn Sie als Veranstaltungsbetrieb eine neue Maschine (zB Karussell, Autodrome, Kindereisenbahn,...) einsetzen wollen, werden von der Veranstaltungsbehörde Sachverständige unserer Abteilung mit der Beurteilung betraut.
Falls das Gerät zum ersten Mal in Vorarlberg betrieben werden soll, ist eine intensive Begutachtung notwendig. Hierfür sind wir auf gute Unterlagen angewiesen um möglichst rasch ein Ergebnis zu erlangen. Weiters wird das Gerät im betriebsbereiten Zustand besichtigt und erprobt. Hierbei nehmen fallweise auch Sachverständige anderer Bereiche teil (zB elektrotechnischer Sachverständiger, Vertreter der Brandverhütungsstelle,...) Mit den übermittelten Unterlagen und den während der Besichtigung gesammelten Daten erstellen wir ein Gutachten. Dieses enthält dann normalerweise Vorschreibungen für den sicheren Betrieb sowie für die Vermeidung von Störungen.
Soll nur die Geltungsdauer einer bereits bewilligten Anlage verlängert werden, reicht im Regelfall die Vorlage der Atteste wiederkehrender Prüfungen sowie die Besichtigung der Anlage im betriebsbereiten Zustand. Eine genauere Untersuchung der sicherheitstechnisch relevanten Sachverhalte ist ja bereits anlässlich der erstmaligen Bewilligung schon erfolgt.

Topnavigation

  1. Landesverwaltung
  2. Bezirkshauptmannschaften
  3. Gemeinden
  4. Tourismus

Fußzeile

  1. Hilfe
  2. Seitenindex
  3. Impressum
  4. English pages
© Land Vorarlberg
Seitenanfang