vorarlberg.at · Maschinenbau und Elektrotechnik · Maschinenwesen · Maschinen- und Anlagensicherheit · Veranstaltungen, Schausteller, Zirkus
Die zuständige Stelle für ihren Bewilligungsantrag im Bereich des Veranstaltungswesens ist im Vorarlberger Veranstaltungsgesetz geregelt.
Wenn Sie Geräte an mehreren Standorten innerhalb der Landesgrenzen im Umherziehen betreiben möchten (zB fliegende Bauten), so tritt die Bezirkshauptmannschaft des ersten Aufstellungsortes als Veranstaltungsbehörde auf.
Soll eine Veranstaltung innerhalb nur einer Ortschaft abgehalten werden (zB Konzert), so ist es sinnvoll mit dem Bürgermeister Kontakt aufzunehmen. Es gibt aber keine Bewilligungspflicht.
Um die Frage zu klären, ob die im Veranstaltungsgesetz festgeschriebenen Schutzinteressen durch den Betrieb eingehalten werden, erfolgt im Auftrag der jeweils zuständigen Behörde eine Beurteilung durch unsere Sachverständigen.