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Wirtschaft - Maschinenbau und Elektrotechnik

Lärmbekämpfung

Betriebslärm, Verkehrslärm (Straße, Schiene, Luft), Baulärm, Bauakustik
Lärmbekämpfung

Immer mehr Menschen fühlen sich heutzutage vom Lärm in ihrer Umwelt stark belästigt oder gestört. Da Lärm das Wohlbefinden beeinträchtigen und die Gesundheit gefährden kann, wurden auch in Vorarlberg rechtzeitig Maßnahmen zur Lärmbekämpfung getroffen.

Die Amtstelle, die sich seit dem Jahre 1964 mit Lärmproblemen in unserem Land befasst, ist die Abteilung Maschinenwesen (VIc) beim Amt der Vorarlberger Landesregierung. Sie ist sowohl in Angelegenheiten der Bundesverwaltung, als auch in einschlägigen Sachen der Landesverwaltung zuständig und für ihre Tätigkeit mit den erforderlichen Messgeräten sehr gut ausgestattet. Neben dieser amtlichen Stelle gibt es in Vorarlberg auch private autorisierte Messstellen sowie Gerichtssachverständige, die sich mit Lärmproblemen beschäftigen.

Bei den so genannten Lärmfällen, deren Zahl in den letzten Jahren stark zugenommen hat, geht es einerseits darum, Ursache und Ausmaß des Lärms festzustellen und andererseits Vorschläge für Abhilfemaßnahmen zu erstatten. Dabei können ärztliche Gutachten die Messergebnisse des Technikers ergänzen. Über die zu treffenden Maßnahmen entscheidet großteils der Bezirkshauptmann als zuständige Behörde.

In der Schallmesstechnik wird nach ÖNORMEN gearbeitet. So dient zB die ÖNORM S 5004 zur Messung von Schallimmissionen, während die Beurteilung nach den Richtlinien des ÖAL erfolgt. Auch die Immissionsgrenzewerte nach der ÖNORM S 5021 finden Anwendung. Für die Schallmessung gibt es keine fix installierten Messstellen, vielmehr wird je nach Einzelfall und Bedarf gemessen (vlg. Straßenlärm, Industrielärm). Auf Grund der ermittelten Ergebnisse und der daraus abzuleitenden Beurteilung bestehender oder zu erwartender Schallimmissionen werden von Begutachtern lärmmindernde oder schalldämmende Maßnahmen vorgeschlagen, die dann die Behörde den Bauausführenden verbindlich vorschreibt (zB bei der Planung und beim Bau neuer Straßen oder Betriebe).

Besondere Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich bei stark frequentierten Straßenabschnitten (Autobahn), bei Bahnhöfen (Bludenz), Flugplätzen (Altenrhein), weiters bei Textilbetrieben (Webereien) oder anderen "lauten" Betrieben (Autoschredderanlagen, Steinbrüche, Heutrocknungsanlagen etc). In manchen lärmerzeugenden Betrieben werden übrigens auch zusätzlich die Erschütterungen gemessen.

Schalltechnische Messungen sind auch in der Raumplanung wichtig und hier besonders für die Zonenfestlegung bei Flächenwidmungsplänen. So sollte zB eine Lärm produzierende Industriezone nicht unmittelbar an ein Wohngebiet grenzen.


Bei der Überschreitung solcher Grenzwerte sind Lärmschutzmaßnahmen, die uU vom Bund und vom Land gefördert werden, unumgänglich.

Um unerlaubte Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden, können von der für die Lärmbekämpfung zuständigen Amtsstelle über Anordnung der Behörde auch unangemeldete Messkontrollen in Betrieben durchgeführt werden.

Die Immissionsgrenzwerte sind in der Tabelle dargestellt.

Infobox

Download:

Immissionsgrenzwerte (24 kB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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