vorarlberg.at · Maschinenbau und Elektrotechnik · Maschinenwesen · Gefährliche Stoffe

Folgende Lagerungsverbote gemäß § 3. (1) der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 sind zu beachten!
Die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen ist verboten:
Die Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 kann auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit heruntergeladen werden.
Checklisten über die Lagerung und den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen