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Hierbei wird verfügt, welche Bestimmungen entweder gar nicht, nur unter bestimmten Voraussetzungen, seit Inkrafttreten der FGV oder erst ab einem bestimmten Datum (1. Juli 2008) umzusetzen sind. Für bestehende Anlagen sind vor allem die Punkte von besonderer Bedeutung, die eine Nachrüstung erforderlich machen bzw die eine Verschärfung der bisherigen Regelung darstellen.
Weitere Informationen befinden sich in der Infobox.
Download:
Abbildungen (Anhang B) (238 kB)
Erläuterungen zu Übergangsbestimmungen der FGV (137 kB)
FGV mit Übergangsbestimmungen (Anhang A) (237 kB)
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