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Wirtschaft - Maschinenbau und Elektrotechnik

Übergangsbestimmungen der FGV 2002

Die Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV), BGBl II 446/2002, enthält im § 100 die Vorgaben, wie sie auf bereits bestehende Anlagen anzuwenden ist.

Hierbei wird verfügt, welche Bestimmungen entweder gar nicht, nur unter bestimmten Voraussetzungen, seit Inkrafttreten der FGV oder erst ab einem bestimmten Datum (1. Juli 2008) umzusetzen sind. Für bestehende Anlagen sind vor allem die Punkte von besonderer Bedeutung, die eine Nachrüstung erforderlich machen bzw die eine Verschärfung der bisherigen Regelung darstellen.

Weitere Informationen befinden sich in der Infobox.

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