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Der Hauptbestandteil (75 - 95%) ist Methan. Daneben enthält Erdgas auch geringe Anteile von Äthan, Propan und Butan sowie Spurengasen.
Methan ist geruchs- und farblos. Zur Wahrnehmung wird das Erdgas daher mit einer Schwefelwasserstoffverbindung odoriert - riechbar gemacht. Im Freien verflüchtigt sich Methan schnell, weil es leichter als Luft ist.
Erdgas wird in erdverlegten Rohrleitungen zum Verbraucher befördert. Es findet in erster Linie zum Heizen und Kochen Verwendung, gelangt aber auch zur Erzeugung von Prozesswärme in Industrie und Gewerbe und in letzter Zeit immer mehr als Kraftstoff zum Einsatz.
Die Erdgasanlagen werden in folgende Druckbereiche unterteilt:
Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind auch nachstehende technische Regelwerke von wesentlicher Bedeutung:
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird das Projekt hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen geprüft. Allfällige daraus resultierende Auflagen werden von der Behörde per Bescheid vorgeschrieben.
Gemäß Gasgesetz ist der Besitzer jeder neu errichteten oder wesentlich geänderten Gasanlage verpflichtet, diese vor der Inbetriebnahme überprüfen zu lassen. Nicht als wesentliche Änderungen einer Gasanlage gelten hierbei bloße Instandhaltungsarbeiten, wie insbesondere der Austausch von Zündsicherungen, Armaturen, Gasschläuchen und ähnlicher Teile gegen solche derselben Art und Größe, sowie Reparaturen von schadhaften Teilen.
Der Prüfungsbefund hat dem Muster in der Anlage zur Niederdruckgasverordnung zu entsprechen. Muster und Vorlagen für die im Installationsgewerbe gebräuchlichen Hersteller- und Konformitätserklärungen finden sich in der Infobox.
Download:
Befund mit Anhang A+B (887 kB)
Herstellererklärung_Formular (45 kB)
Herstellererklärung (Ausfüllhilfe) (18 kB)
Konformitätserklärung_Formular (45 kB)
Konformitätserklärung (Ausfüllhilfe) (18 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme