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Für weite Bereiche übernimmt sie die Regelungen der bundesrechtlichen Bestimmungen (Flüssiggas-Verordnung 2002). Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass bestehende Anlagen erst anlässlich wesentlicher Änderungen an die neuen Bestimmungen anzupassen sind.
Die Verordnung enthält in der Anlage einen Vordruck für die Austellung des Prüfungsbefundes. Der Befund muss der Form dieses Vordruckes entsprechen. Abweichende Formulare sind nicht zulässig.
Weitere Informationen befinden sich in der Infobox.
Download:
Pruefungsbefund_Landes-Fluessiggasverordnung (551 kB)
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