Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren ist bei Autobahnen und Schnellstraßen sowie ehemaligen Bundesstraßen das Amt der Landesregierung, für Gemeindestraßen, Genossenschaftsstraßen und öffentliche Privatstraßen der Bürgermeister zuständig. Für Enteignungsverfahren ist in allen Fällen das Amt der Landesregierung zuständig.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht (LageplanFahrplan)