Sprungziele:

  1. Inhalt
  2. Hauptnavigation
  3. Topnavigation
  4. Seitenindex
  5. Bedienungshinweise
  6. Startseite von www.vorarlberg.at
  7. Weitere Informationen
  8. Impressum
  9. English Version

Das Land Vorarlberg im Internet

Suche

Suchbereich

Verkehr - Verkehrsrecht

Straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligungen

Von dem seit 01.12.1989 geltenden Nachtfahrverbot und vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot können Ausnahmen für Lastkraftfahrzeuge etwa dann bewilligt werden, wenn beispielsweise ein erhebliches persönliches (zB körperliche Beeinträchtigung) oder wirtschaftliches Interesse an der Ausnahme vorliegt.

 

Wenn die Fahrt nur innerhalb eines Bezirkes erfolgt, ist die Bezirkshauptmannschaft, ansonsten die Landesregierung zuständig.

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht (Lageplan·Fahrplan)

    1. Egon Hellebrandt, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 21219, E-Mail 
    2. Kerstin Karg, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 21211, E-Mail 

Topnavigation

  1. Landesverwaltung
  2. Bezirkshauptmannschaften
  3. Gemeinden
  4. Tourismus

Fußzeile

  1. Hilfe
  2. Seitenindex
  3. Impressum
  4. English pages
© Land Vorarlberg
Seitenanfang