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Verkehr - Verkehrsrecht

Vorarlberger Seen

Zum Führen eines Bootes/Schiffes ist der Erwerb eines Schifferpatentes notwendig. Verschiedene Schiffsführerschulen bieten eine entsprechende Ausbildung an.

 

Boote müssen behördlich zugelassen sein.

 

Auskünfte zum Schifferpatent und zur Zulassung für den Bodensee erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

 

Für die Zulassung von Booten/Schiffen auf anderen Gewässern:

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