Luftfahrtveranstaltungen sind Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Zivilluftfahrzeuge beteiligt sind, zB die Veranstaltung eines Paragleiter-Wettbewerbes oder die Durchführung von Flugvorführungen jeder Art.
Für die Abhaltung derartiger Veranstaltungen muss eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde eingeholt werden. Es ist zu prüfen, ob öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.