Vormerksystem
Hat ein Kraftfahrzeuglenker eines der in § 30a Abs 2 Führerscheingesetz (FSG) angeführten Delikte (zB Alkoholdelikt zwischen 0,5 und 0,8 Promille, Gefährdung von Fußgängern auf Schutzwegen, mangelnder Sicherheitsabstand, Gefährdung der Verkehrssicherheit durch nicht entsprechend gesicherte Ladung, Verletzung der Gurtenpflicht für Kinder) begangen, ist eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister einzutragen. Es ist eine besondere Maßnahme anzuordnen, wenn zwei oder mehrere dieser Delikte in Tateinheit begangen wurden oder anlässlich einer zweiten zu berücksichtigenden Vormerkung wegen eines der genannten Delikte. Als besondere Maßnahme gelten Nachschulung, Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining, Vortrag oder Seminar über geeignete Ladungssicherungsmaßnahmen oder Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Kurse über Kindersicherung. Diese wird im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft angeordnet und darauf hingewiesen, welche Maßnahme absolviert werden muss.
Wo anmelden?
Fahrtechnikzentren:
ÖAMTC Fahrtechnik GmbH, Bundesstraße 20, 6832 Röthis,
Tel Nr 05522/81220, Fax Nr 05522/81220-2179, E-Mail: fahrtechnik.vorarlberg@oeamtc.at
Nachschulung:
Perfektionsfahrten:
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen:
Vorträge oder Seminare über geeignete Ladungssicherungsmaßnahmen:
Kurse über Kindersicherung:
Zur Durchführung derartiger Kurse sind im Bundesland Vorarlberg die nachstehend angeführten Einrichtungen berechtigt. Sie bieten Kurse in den genannten Bezirken an.
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