Für die Durchführung überdimensionaler (überschwere, überbreite, überlange, überhohe) Transporte bzw Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die die im Gesetz festgesetzten Abmessungen und Gesamtgewichte überschreiten, ist eine Bewilligung des Landeshauptmannes (Amt der Landesregierung) erforderlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Bewilligungen für Straßen im ganzen Bundesgebiet möglich.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht (LageplanFahrplan)