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Verkehr - Verkehrsrecht

Gefahrgutrecht

Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) werden seit 31.12.1999 von Unternehmen benötigt, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen (oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- und Entladen) umfassen.

 

Gefahrgutlenker sind Lenker, die Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern gemäß den Anlagen A und B des ADR BGBl Nr 522/1973 idgF bzw der Richtlinie 94/55/EG idgF befördern.

 

Sowohl Gefahrgutbeauftragte als auch Gefahrgutlenker bedürfen für die Ausübung ihrer Tätigkeit einer Schulung, welche bei ermächtigten Stellen absolviert werden kann.

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht (Lageplan·Fahrplan)

    1. Dr Brigitte Hutter, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 21210, E-Mail 

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