Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) werden seit 31.12.1999 von Unternehmen benötigt, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen (oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- und Entladen) umfassen.
Gefahrgutlenker sind Lenker, die Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern gemäß den Anlagen A und B des ADR BGBl Nr 522/1973 idgF bzw der Richtlinie 94/55/EG idgF befördern.
Sowohl Gefahrgutbeauftragte als auch Gefahrgutlenker bedürfen für die Ausübung ihrer Tätigkeit einer Schulung, welche bei ermächtigten Stellen absolviert werden kann.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht (LageplanFahrplan)