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Verkehr - Verkehrsrecht

Taxilenkerausbildung

Um als Taxilenker tätig sein zu können, muss ein behördlicher Ausweis erworben werden. Ein solcher Ausweis wird unter anderem nur dann von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, wenn zuvor bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.

 

Ausbildungskurse werden mehrmals jährlich von folgenden Einrichtungen angeboten:

WIFI Vorarlberg

ATT-Service e.U.

 

Weitere Voraussetzungen zum Erwerb eines Taxilenkerausweises sind unter anderem:

 

  • Zuverlässigkeit
  • Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B
  • Vollendung des 20. Lebensjahres

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