vorarlberg.at · Verkehrsrecht · Gewerbliches Personen- und Güterverkehrsrecht
Um als Taxilenker tätig sein zu können, muss ein behördlicher Ausweis erworben werden. Ein solcher Ausweis wird unter anderem nur dann von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, wenn zuvor bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Ausbildungskurse werden mehrmals jährlich von folgenden Einrichtungen angeboten:
Weitere Voraussetzungen zum Erwerb eines Taxilenkerausweises sind unter anderem:
Vollendung des 20. Lebensjahres