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Verkehr - Verkehrsrecht

Güterbeförderungskonzession

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterverkehr ist eine Konzession nach dem Güterbeförderungsgesetz erforderlich.

 

Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen:

  • fachliche Eignung (Eignungsprüfung),

  • Zuverlässigkeit,

  • finanzielle Leistungsfähigkeit,

  • Abstellplätze,

  • EWR-Staatsangehörigkeit.

Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:

Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im innerstaatlichen Verkehr ist die Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes bzw Sitzes des/der AntragstellerIn zuständig.

Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Verkehr, zur Ausstellung der EU-Lizenzen und für die Erteilung von Nachsichten von einem Gewerbeausschließungsgrund ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.

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