vorarlberg.at · Verkehrsrecht · Gewerbliches Personen- und Güterverkehrsrecht
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterverkehr ist eine Konzession nach dem Güterbeförderungsgesetz erforderlich.
Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen:
Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr, BGBl Nr 221/1994 idF BGBl II Nr 280/2000
Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im innerstaatlichen Verkehr ist die Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes bzw Sitzes des/der AntragstellerIn zuständig.
Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Verkehr, zur Ausstellung der EU-Lizenzen und für die Erteilung von Nachsichten von einem Gewerbeausschließungsgrund ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.