vorarlberg.at · Verkehrsrecht · Gewerbliches Personen- und Güterverkehrsrecht
Für die nicht-linienmäßige gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich. Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Konzession zutreffen:
Konzessionsbehörden: