Sprungziele:

  1. Inhalt
  2. Hauptnavigation
  3. Topnavigation
  4. Seitenindex
  5. Bedienungshinweise
  6. Startseite von www.vorarlberg.at
  7. Weitere Informationen
  8. Impressum
  9. English Version

Das Land Vorarlberg im Internet

Suche

Suchbereich

Verkehr - Verkehrsrecht

Gelegenheitsverkehr

Für die nicht-linienmäßige gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich. Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Konzession zutreffen:

  • fachliche Eignung (Eignungsprüfung und für PKW-Gewerbe 3 Jahre Praxis),

  • Zuverlässigkeit,

  • finanzielle Leistungsfähigkeit,

  • das Vorhandensein von Abstellplätzen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen.

Konzessionsbehörden:

  • Bei Beförderungen mit PKW:
    Bezirkshauptmannschaft
  • Bei Beförderung mit Omnibussen:
    Amt der Vorarlberger Landesregierung

Topnavigation

  1. Landesverwaltung
  2. Bezirkshauptmannschaften
  3. Gemeinden
  4. Tourismus

Fußzeile

  1. Hilfe
  2. Seitenindex
  3. Impressum
  4. English pages
© Land Vorarlberg
Seitenanfang