vorarlberg.at · Verkehrsrecht · Gewerbliches Personen- und Güterverkehrsrecht
Die Fahrerbescheinigung ist eine Bestätigung, dass ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis vorliegt. Sie ist im Lastkraftwagen im Original mitzuführen. Eine von der Behörde beglaubigte Abschrift ist im Unternehmen aufzubewahren.
Die Fahrerbescheinigung wird von der Abteilung Verkehrsrecht auf die Dauer der Arbeitsgenehmigung, bzw der vom Unternehmer beantragten Zeit, jedoch höchstens für fünf Jahre, ausgestellt. Bei jeder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses muss der neue Dienstgeber für den in seinen Betrieb eingetretenen Fahrer eine neue Fahrerbescheinigung ausstellen lassen und ihm diese für grenzüberschreitende Fahrten übergeben. Die Fahrerbescheinigung und die beglaubigte Abschrift sind vom Unternehmer zurückzugeben, wenn die Bedingungen für die Ausstellung nicht mehr erfüllt sind (betrifft alle in der Fahrerbescheinigung anfgeführten Daten, zB Änderung des Reisepasses oder des Führerscheines bzw Widerruf der Beschäftigungsbewilligung, Beendigung des Dienstverhältnisses oder Erwerb einer EWR-Staatsbürgerschaft).
Um rechtzeitig und rasch Fahrerbescheinigungen ausstellen zu können, hat die Abteilung Verkehrsrecht mit Unterstützung verschiedener Institutionen organisatorische Vorkehrungen getroffen. Der schnellste Weg zur Fahrerbescheinigung sieht wie folgt aus:
Die Abteilung Verkehrsrecht ist bemühlt, den Ablauf so zu gestalten, dass gleichzeitig mit der Vorlage der Originaldokumente die Überprüfung der übermittelten Datensätze auf Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgt und die Fahrerbescheinigung, die beglaubigte Abschrift und die Gebührenvorschreibung unmittelbar darauf folgend ausgedruckt und übergeben werden können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Datensätze (Excel-Datei) vollständig und richtig ausgefüllt per E-Mail vorher beim Sachbearbeiter eingelangt sind.
Sollte Ihnen die Einbringung des Antrages per E-Mail nicht möglich sein (Sie können den Antrag auch von einem fremden Computer aus absenden), kann sowohl ein (schriftlicher) Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung vom Unternehmer formlos beim Amt der Vorarlberger Landesregierung unter Vorlage der oben angeführten Unterlagen (möglichst mit Kopien) gestellt werden als auch das Formular "Antrag Fahrerbescheinigung" (Text-Datei) per Fax oder Post (allerdings muss für jeden Lenker ein eigenes Formular verwendet werden!) übersendet werden (die Bearbeitung dauert wahrscheinlich etwas länger). Zur Vermeidung von Rückfragen wird ersucht, in den formlosen Antrag folgende Angaben aufzunehmen (siehe auch Inhalt des Formulares "Antrag Fahrerbescheinigung"; die zur Verfügung stehende Ausfüllhilfe (Text-Datei) kann sinngemäß verwendet werden):
Folgende Gebühren sind für die Ausstellung der Fahrerbescheinigung und der beglaubigten Abschrift zu entrichten:
- für den Antrag gemäß § 14 TP 6 Abs 1 Z 1 Gebührengesetz Euro 14,30
- für die Bescheinigung gemäß § 14 TP 14 Abs 1 Gebührengesetz Euro 14,30
- für die Bescheinigung gemäß TP 3BVerwAbgV Euro 2,10
- für die beglaubigte Abschrift gemäß § 14 TP 1 Gebührengesetz Euro 14,30
- für noch nicht vergebührte Beilagen, je Beilage Euro 3,90
Da Reisepass, Führerschein und möglicherweise auch die Beschäftigungsbewilligung oder der Befreiungsschein schon vergebührt sind, dürften normalerweise nur eine oder zwei Beilagengebühren anfallen.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht (LageplanFahrplan)
Download:
Fahrerbescheinigung Ausfüllhilfe'03 (27 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme