vorarlberg.at · Verkehrsrecht · Gewerbliches Personen- und Güterverkehrsrecht
EU-Lizenzen:
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern im EWR-Raum und der Schweiz ist neben einer österreichischen Konzession auch das Vorhandensein einer EU-Lizenz erforderlich.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer EU-Lizenz:
Besitz einer Konzession zur Ausübung des Mietwagengewerbes mit Omnibussen, des Ausflugwagengewerbes oder einer Kraftfahrlinienkonzession oder einer Konzession zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung und das Vorliegen aller Konzessionsvoraussetzungen.
Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr:
Das Amt der Landesregierung erteilt Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr in und durch die Länder Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien und kontrolliert deren ordnungsgemäße Verwendung.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht (LageplanFahrplan)
Download:
EU-Lizenz-Antrag-grenzüberschreitender Güterverkehr (31 kB)
EU-Lizenz-Antrag-grenzüberschreitender Güterverkehr (15 kB)
EU-Lizenz-Antrag-grenzüberschreitender Personenverkehr mit Omnibussen (31 kB)
EU-Lizenz-Antrag-grenzüberschreitender Personenverkehr mit Omnibussen (15 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme
Für die Ausstellung derartiger Erlaubnisse (EU-Lizenzen) ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig