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Verkehr - Verkehrsrecht

Fahrerbescheinigung

Seit 19.03.2003, 00.00 Uhr, müssen Güterbeförderungsunternehmer einer Lenkerin oder einem Lenker, die Staatsangehörige eines Nicht-EWR-Staates sind, eine Fahrerbescheinigung mitgeben.

Die Fahrerbescheinigung ist eine Bestätigung, dass ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis vorliegt. Sie ist im Lastkraftwagen im Original mitzuführen. Eine von der Behörde beglaubigte Abschrift ist im Unternehmen aufzubewahren.

 

Die Fahrerbescheinigung wird von der Abteilung Verkehrsrecht auf die Dauer der Arbeitsgenehmigung, bzw der vom Unternehmer beantragten Zeit, jedoch höchstens für fünf Jahre, ausgestellt. Bei jeder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses muss der neue Dienstgeber für den in seinen Betrieb eingetretenen Fahrer eine neue Fahrerbescheinigung ausstellen lassen und ihm diese für grenzüberschreitende Fahrten übergeben. Die Fahrerbescheinigung und die beglaubigte Abschrift sind vom Unternehmer zurückzugeben, wenn die Bedingungen für die Ausstellung nicht mehr erfüllt sind (betrifft alle in der Fahrerbescheinigung angeführten Daten, zB Änderung des Reisepasses oder des Führerscheines bzw Widerruf der Beschäftigungsbewilligung, Beendigung des Dienstverhältnisses oder Erwerb einer EWR-Staatsbürgerschaft).

 

Um rechtzeitig und rasch Fahrerbescheinigungen ausstellen zu können, hat die Abteilung Verkehrsrecht mit Unterstützung verschiedener Institutionen organisatorische Vorkehrungen getroffen. Der schnellste Weg zur Fahrerbescheinigung sieht wie folgt aus:

 

  1. Herabladen des Formulars (Excel-Datei).
  2. Herabladen der Ausfüllhilfe (Text-Datei; siehe Infobox ganz unten).
  3. Ausfüllen der Excel-Datei in den Datenfeldern 1 bis 26, wobei für jeden Fahrer eine eigene Zeile verwendet werden muss (beachten Sie auch die Datenfelder außerhalb des Bildschirmrandes!).
  4. Übersenden der Excel-Datei per E-Mail an Ib@vorarlberg.at
  5. Vorlegen der zu prüfenden Unterlagen im Original und wenn möglich in Kopie und zwar den Reisepass, den Führerschein, die Beschäftigungsbewilligung bzw den Befreiungsschein und den Nachweis über die Anmeldung zur Sozialversicherung (der nicht älter als ein Monat sein darf). Der Reisepass und der Führerschein werden unmittelbar bei Vorlage vom Sachbearbeiter auf Übereinstimmung mit der Kopie überprüft und unverzüglich wieder ausgefolgt, damit für den Lenker keine Stehzeiten entstehen.
  6. Nach Überprüfung der Unterlagen wird die Fahrerbescheinigung, die beglaubigte Abschrift und die Gebührenvorschreibung ausgefolgt oder zugesandt (im Normalfall binnen zwei Tagen).

 

Die Abteilung Verkehrsrecht ist bemüht, den Ablauf so zu gestalten, dass gleichzeitig mit der Vorlage der Originaldokumente die Überprüfung der übermittelten Datensätze auf Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgt und die Fahrerbescheinigung, die beglaubigte Abschrift und die Gebührenvorschreibung unmittelbar darauf folgend ausgedruckt und übergeben werden können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Datensätze (Excel-Datei) vollständig und richtig ausgefüllt per E-Mail vorher beim Sachbearbeiter eingelangt sind.

 

Sollte Ihnen die Einbringung des Antrages per E-Mail nicht möglich sein (Sie können den Antrag auch von einem fremden Computer aus absenden), kann sowohl ein (schriftlicher) Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung vom Unternehmer formlos beim Amt der Vorarlberger Landesregierung unter Vorlage der oben angeführten Unterlagen (möglichst mit Kopien) gestellt werden als auch das Formular "Antrag Fahrerbescheinigung" (Text-Datei) per Fax oder Post (allerdings muss für jeden Lenker ein eigenes Formular verwendet werden!) übersendet werden (die Bearbeitung dauert wahrscheinlich etwas länger). Zur Vermeidung von Rückfragen wird ersucht, in den formlosen Antrag folgende Angaben aufzunehmen (siehe auch Inhalt des Formulares "Antrag Fahrerbescheinigung"; die zur Verfügung stehende Ausfüllhilfe (Text-Datei) kann sinngemäß verwendet werden):

 

  • Name des Unternehmers/Unternehmens;
  • Aktenzahl des Konzessionsbescheides (nicht des Konzessionsdekretes); die Aktenzahl beginnt mit "Ib-72....;
  • Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Lenkers;
  • Angaben zum Ausweis (Reisepass, Nummer des Reisepasses, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort und ausstellende Behörde);
  • Angaben zum Führerschein (Aktenzahl, Nummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort und ausstellende Behörde;
  • Sozialversicherungsnummer;
  • Beschäftigungsbewilligung bzw Befreiungsschein (Ausstellungsdatum, Ausstellungsort und ausstellende Behörde samt Aktenzahl und zutreffendenfalls die Frist der Beschäftigungsbewilligung).

  

Folgende Gebühren sind für die Ausstellung der Fahrerbescheinigung und der beglaubigten Abschrift zu entrichten:

     

    - für den Antrag gemäß § 14 TP 6 Abs 1 Z 1 Gebührengesetz Euro 13,00

    - für die Bescheinigung gemäß § 14 TP 14 Abs 1 Gebührengesetz Euro 13,00

    - für die Bescheinigung gemäß TP 3 BVerwAbgV Euro 2,10

    - für die beglaubigte Abschrift gemäß § 14 TP 1 Gebührengesetz Euro 13,00

    - für noch nicht vergebührte Beilagen, je Beilage Euro 3,60

 

Da Reisepass, Führerschein und möglicherweise auch die Beschäftigungsbewilligung oder der Befreiungsschein schon vergebührt sind, dürften normalerweise nur eine oder zwei Beilagengebühren anfallen.

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Verkehrsrecht (Lageplan·Fahrplan)

    1. Martin Meusburger, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 21223, E-Mail 

Download:

Fahrerbescheinigung Ausfüllhilfe'03 (27 kB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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