Die Abteilung Verkehrsrecht ist mit der Vollziehung von Rechtsvorschriften im Bereich des Verkehrs auf öffentlichen Straßen, auf Schienen und an Seilen, auf dem Wasser und in der Luft betraut.
Die Abteilung Verkehrsrecht ist mit der Vollziehung von Rechtsvorschriften im Bereich des Verkehrs auf öffentlichen Straßen, auf Schienen und an Seilen, auf dem Wasser und in der Luft betraut.
Dazu zählen:
Straßenpolizeirecht
- Straßenverwaltungsrecht
- Kraftfahrrecht mit Führerscheinrecht, Transport gefährlicher Güter und Tiertransport-Straße
- Eisenbahn-, Seilbahn-, Schifffahrts- und Luftfahrtrecht
- Gewerberecht hinsichtlich des Personen- und Güterverkehrs auf der Straße
Bei zahlreichen Rechtsvorschriften sind auch Zuständigkeiten der Bezirkshauptmannschaften, der Gemeinden bzw des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie gegeben.