Seit dem 1. April 2003 werden österreichische Ausfuhr- bzw. schweizerische Einfuhrsendungen, die bisher an den Grenzübergängen in Lustenau/Au bzw. Höchst/St.Margrethen-Straße abgefertigt wurden, nur noch am neuen Gemeinschaftszollamt am Güterbahnhof in Wolfurt zollabgefertigt. Ausgenommen sind: Leerfahrzeuge, Sendungen mit Sondergenehmigung, Transit- und Regionalverkehr sowie Schweizer Zollabfertigungen im Zollfreilager St. Margrethen.
Das Zollamt beim Güterbahnhof Wolfurt ist über die Autobahn A14 direkt erreichbar (Abfahrt Lauterach-Wolfurt oder Dornbirn-Nord). Nach Durchführung der österreichischen Ausfuhrformalitäten am Zollamt Wolfurt bekommt der LKW-Lenker den Laufzettel (siehe Infobox) bestätigt. Mit diesem Laufzettel kann er dann über die vorgeschriebene Transitstrecke (siehe Infobroschüre) den Grenzübergang Lustenau/Au ohne nennenswerten Aufenthalt passieren.
Die Einhaltung dieser Regelung wird überwacht. Lastkraftwagen, die nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, werden nach Wolfurt zurückgewiesen.
Nähere Details siehe nachstehende Infobox.
Download:
Informationsbroschüre Gueterabfertigung ZA Wolfurt (107 kB)
Laufzettel Gueterabfertigung ZA Wolfurt (100 kB)
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