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Die Güteüberwachung (Bericht 2002) des vorarlberger Grund- und Quellwassers erfolgt durch die Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Zusätzlich zum Landesprogramm gibt es ein Bundesprogramm. Dieses wird österreichweit durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft koordiniert. Die gesetzliche Basis bildet das Wasserrechtsgesetz mit der seit 2006 geltenden Gewässerzustandsüberwachungsverordnung Damit wurde der EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. Grundwasserrichtlinie entsprochen.
Im Bericht 2002 „Grundwassergüte in Vlbg“ werden die Untersuchungsprogramme in Vorarlberg beschrieben.
75 Messstellen (davon 60 Porengrundwasser und 15 Quellen / Karst- Kluft) werden seit 1991 einer quartalsmäßigen, österreichweit durchgeführten Güteüberwachung nach Wassergüteerhebungsverordnung (anorganische Parameter, Metalle, leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, Pestizidwirkstoffe) unterzogen. Ab 2007 findet diese überblicksweise Überwachung und die operative Überwachung für Risikogebiete nach den Vorgaben der GewässerzustandsüberwachungsVO statt. Eine operative Überwachung war für Vorarlberg aufgrund der guten Qualität nicht erforderlich. Darüber hinaus werden durch das Land Vorarlberg ergänzende Grundwasseruntersuchungen wie bei Altdeponien und andere Sondermessprogramme durchgeführt.
Auf der Homepage des Umweltbundesamtes sind in der Infobox-Daten die Wassergütedaten der einzelnen Messstellen österreichweit sowie unter Infobox-Downloads weitere Detailinformationen in den Jahresberichten und andere Grundwasserauswertungen abrufbar. Das Datenband Porengrundwasser zeigt die Charakterisierung der Grundwassergebiete und die zeitliche Entwicklung ausgewählter chemischer Parameter von 1997 bis 2004.
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