Der NGP 2009 ist das im Wasserrechtsgesetz (WRG) definierte Planungsinstrument für die Erhaltung und Verbesserung des guten ökologischen und chemischen Zustands an den Oberflächengewässern und im Grundwasser. Die im WRG definierten Umweltziele sollen bis 2015 erreicht werden, in vielen Fällen muss aber aus Gründen der technischen Machbarkeit, der Kosten und wegen der natürlichen Gegebenheiten, die Fristerstreckung bis spätestens 2027 in Anspruch genommen werden.