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Das Land Vorarlberg unterstützt die Installation von thermischen Solaranlagen in Wohnbauten mit einmaligen Zuschüssen. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Förderkriterien kurz zusammengefasst. Die vollständigen Informationen finden Sie in der „Energieförderungsrichtlinie 2018/2019“ in der Infobox am Ende dieser Seite.
1.) Wer und Was wird gefördert:
Förderwerber sind natürliche und juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführen. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Objektes. Die förderbaren Maßnahmen dürfen ausschließlich der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Gefördert werden:
2.) Wann brauchen Sie einen Energieausweis:
3.) Solaranlagen – Die wichtigsten Förderkriterien:
Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von mehr als 25 m² sind von einem befugten, unabhängigen Prüfer mit einschlägiger Ausbildung abzunehmen (z.B. Ingenieurbüro Fachgebiet Installationstechnik oder Maschinenbau, HKLS-Planer, usw.). Die Abnahme hat nach dem Standard der QS-Energieförderung zu erfolgen.
Bei Fragen zu den technischen Förderkriterien wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur, einen Energieberater oder an das Energieinstitut.
4.) Solaranlagen – Förderkategorien / Förderhöhen:
Förderkategorien:
Die Förderung erfolgt im Neubau und im Altbau in folgenden vom Heizwärmebedarf (HWB) abhängigen Kategorien:
Förderhöhe:
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Förderung beträgt je nach Förderstufe (Basisförderung, Bonusstufe 1 und Bonusstufe 2) höchstens 25 % der förderfähigen Kosten in der Basisförderstufe, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten in der Bonusstufe 1, höchstens 35 % der förderfähigen Kosten in der Bonusstufe 2. Die Höhe des Zuschusses ist von der Art des Heizsystems und dem Heizwärmebedarfs (HWB) des Gebäudes abhängig.
Für den Erhalt der Bonusstufe 1 und Bonusstufe 2 im Altbau muss die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.
FÖRDERBONUS ALTBAU (Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen):
Solarer Deckungsgrad Warmwasser von mindestens 60 % in Höhe von € 500,--
Solarer Deckungsgrad Gesamt von mindestens 30 % in Höhe von € 1.000,--
Solarer Deckungsgrad Gesamt von mindestens 50 % in Höhe von € 1.500,--
Die Gesamtförderung inklusive dem Förderbonus Altbau darf 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Die Förderhöhen finden Sie im Energiefolder 2018/2019 oder im § 8 der Energieförderungsrichtlinie 2018/2019 (siehe Infobox am Ende dieser Seite).
5.) Service Scheck:
Für Thermische Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche bis inklusive 25 m² wird ein Servicescheck in Höhe von € 300,-- ausgestellt. Der Servicescheck wird ein Jahr nach der Förderzusage zugesandt. Der Service ist danach von einem einschlägigen Fachbetrieb oder Technischem Büro innerhalb von einem Jahr durchzuführen. Der Service darf nicht von jener Fachfirma durchgeführt werden, welche die Anlage errichtet hat. Der Servicescheck gehört zur Solarförderung und kann ausschließlich vom Förderwerber eingelöst werden. Für die Einlösung des Serviceschecks sind folgende Unterlagen beizulegen:
6.) Zusatzförderung der Gemeinden:
Manche Gemeinden gewähren zusätzliche Förderungen zu jenen des Landes. Informationen erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt oder beim Energieinstitut Vorarlberg.
7.) Auskünfte / Anträge:
Alle erforderlichen Formulare finden Sie unter Anträge und Formulare.
Bitte beachten Sie, dass der vollständige ausgefüllte Förderungsantrag spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden muss. Alle für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Rückseite des Antragsformulars.
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei Herrn Dominikus Weber (05574/511-26113), Frau Birgit Schantl (05574/511-26125) oder per E-Mail unter energie@vorarlberg.at, beim Energieinstitut Vorarlberg (05572/31202-0), bei Installateuren oder bei Energieberatern.
Download:
Energieförderungsrichtlinie 2018/2019 (246 kB)
Energiefolder 2018/2019 (382 kB)
Energieförderung.2018-2019-Statistik.Solaranlage (21 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme