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Die Förderung von Ökostromanlagen erfolgt grundsätzlich durch das Ökostromgesetz auf Basis von verordneten Tarifen. Für das Jahr 2010 sind die Tarife in der Ökostromverordnung 2010 festgelegt. Eine Ausnahme bilden Photovoltaikanlagen bis 5 kWPeak sowie kleine – und mittlere Wasserkraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK - Anlagen).
Photovoltaikanlagen werden ab einer Leistung von 5 kWPeak im Rahmen des Ökostromgesetzes gefördert werden. Anlagen bis 5 kWPeak werden durch den Klima- und Energiefonds unterstützt.
Die Förderung von kleinen – und mittleren Wasserkraftwerken sowie von KWK Anlagen erfolgt durch Investitionszuschüsse. Für die Förderungsabwicklung verantwortlich ist die Ökostrom-Management AG (oem-ag). Nähere Informationen zu dieser Investitionsförderung finden Sie auf der Homepage der oem-ag.
Ökostromverordnung 2010
In der Ökostromverordnung 2010 sind die Tarife für folgende Energieträger festgeschrieben:
Die Laufzeit der Tarife beträgt je nach eingesetztem Energieträger zwischen 13 und 15 Jahren. Die Tarifhöhe und die sonstigen Bestimmungen finden Sie in der Ökostromverordnung 2010.
Vorgehensweise für den Vertragsabschluss mit der oem-ag:
Wie bisher ist die Ökostrom-Managment AG (oem-ag) die Tarifauszahlende Stelle. Voraussetzung ist ein Vertragsabschluss zwischen der oem-ag und dem Anlagenbetreiber. Für einen Vertragsabschluß mit der oem-ag muss folgende Vorgehensweise eingehalten werden:
Erst nach Vorlage des Einspeisevertrages mit der oem-ag besteht ein Rechtsanspruch auf den verordneten Tarif.
Finanzvolumen:
Im Ökostromgesetz wird für die sonstigen Ökostromanlagen und für die Photovoltaikanlagen jeweils ein getrenntes Finanzvolumen zur Verfügung gestellt. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel kann auf der Homepage der oem-ag unter der Kontingentverwaltung eingesehen werden.
Auskünfte:
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei Herrn Christian Vögel unter der Telefonnummer 05574/511-26120.