Die Trinkwasserüberwachung ist über das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geregelt. In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, dass die Wasserversorgungen und die Trinkwasser-Leitungsnetze in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Die Beschaffenheit des Trinkwassers muss strengen Qualitätsvorgaben und Grenzwerten entsprechen.
Im Jahr 2010 wurden rund 1500 Trinkwasserproben untersucht. Die chemische Qualität der Proben war durchwegs einwandfrei. Probleme mit Nitratbelastungen oder Belastungen mit Schwermetallen oder Pestiziden sind hierzulande glücklicherweise kein Thema. Dies zeigten die Untersuchungen der Vollanalysen, die für größere Wasserversorgungen gesetzlich vorgeschriebenen sind.
Stärkere Beachtung erfordert hingegen die hygienische Beschaffenheit des Trinkwassers. Zahlreiche kleinere Wasserversorgungen beziehen das Trinkwasser aus engräumigen Einzugsgebieten mit ungünstiger geologischer Beschaffenheit. Hier müssen Quellwässer vielfach desinfiziert werden, damit sie den Trinkwasseranforderungen entsprechen.
Lesen Sie mehr im Jahresbericht 2010.
Download:
UI_TW_Jahresbericht2010 (261 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme