Sprungziele:

  1. Inhalt
  2. Hauptnavigation
  3. Topnavigation
  4. Seitenindex
  5. Bedienungshinweise
  6. Startseite von www.vorarlberg.at
  7. Weitere Informationen
  8. Impressum
  9. English Version

Das Land Vorarlberg im Internet

Suche

Suchbereich

Umwelt - Umwelt und Lebensmittel

Bacillus cereus

Bacillus cereus ist häufig für Erbrechen und Durchfall nach dem Genuss von aufgewärmten Speisen, insbesondere Reis und Nudelngerichte, verantwortlich.

Übertragung und Infektion
Bacillus cereus kommt überall in der Umwelt vor. Er wird besonders über Erde und Staub, die am Gemüse, Salat und Obst anhaften, in die Küche eingeschleppt. In trockenen Ausgangsprodukten, wie Reis oder Nudeln, sind die unempfindlichen Bakterien zwar vorhanden, können sich aber wegen des geringen Wassergehaltes nicht vermehren. Selbst das Kochen überstehen sie. In den fertigen, wasserhaltigen Gerichten können sie sich dann, sobald die Speisen etwas abgekühlt sind, bei Temperaturen von 7°C bis 65°C,  in wenigen Stunden stark vermehren und schädliche Toxine bilden. Diese Toxine werden durch ein weiteres Aufkochen der Speisen nicht zerstört.

Krankheitsbild
Wenn die Toxine durch das Essen aufgenommen werden, kommt es nach kurzer Zeit zu Übelkeit und Erbrechen. Die Beschwerden bessern sich meist innerhalb eines Tages.

Die Bakterien selbst können Durchfall verursachen. Der Durchfall tritt dann etwa 16 Stunden nach Verzehr des Lebensmittels durch die Wirkungen der Bakterien direkt im Darm auf.

Vorbeugende Maßnahmen
Durch gründliche Reinigung der Lebensmittel, ausrechende Kühlung (unter 5°C) von vorgekochten Speisen sowie Vermeidung einer zu langen Lagerung kann der Erkrankung vorgebeugt werden (siehe auch „Richtiger Umgang mit Lebensmittel im Haushalt“).

Links
Kantonales Labor Basel Stadt - Vorkommen von Bacillus cereus in verschiedenen Lebensmitteln
AGES - Bacillus cereus

Topnavigation

  1. Landesverwaltung
  2. Bezirkshauptmannschaften
  3. Gemeinden
  4. Tourismus

Fußzeile

  1. Hilfe
  2. Seitenindex
  3. Impressum
  4. English pages
© Land Vorarlberg
Seitenanfang