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Feinstaub: Statuserhebung Lustenau

Im Jahr 2004 kam es im Gemeindegebiet von Lustenau an der Luftgüte-Messstelle "Lustenau-Zollamt" zu Überschreitungen des im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) festgelegten Tagesmittel-Grenzwertes für Feinstaub (PM10). Der entsprechende Grenzwert von 50 µg/m³ wurde an 40 Tagen überschritten, gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) waren nur 35 Überschreitungen zulässig.

Das Gesetz sieht bei einer Grenzwertüberschreitung die Durchführung einer Statuserhebung und darauf aufbauend die Erlassung eines Maßnahmenkatalogs zur künftigen Vermeidung von Grenzwertverletzungen vor. Nach umfangreichen Analysen und Detailstudien ist die Statuserhebung zur Grenzwertüberschreitung bei Feinstaub (PM10) nunmehr fertig gestellt.

Die Statuserhebung liefert detaillierte Informationen zur speziellen Immissionssituation im Raum Lustenau, zu den lokalspezifischen meteorologischen Verhältnissen sowie zu den einzelnen Verursachern der Feinstaubbelastung.

Lesen Sie mehr im Download-Bericht.

Infobox

Download:

Statuserhebung Lustenau gemäß IG-L (714 kB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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