An der Luftgütemessstelle in Feldkirch waren in den vergangenen Jahren bei Stickstoffdioxid und bei der Feinstaubbelastung Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen. Auch bei den Messstationen in Dornbirn und Lustenau wurde der Grenzwert für die Feinstaubkonzentration verletzt. Auf Grund dieser Grenzwertüberschreitungen wurden umfangreiche Statuserhebungen nach den Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) durchgeführt. Diese Erhebungen erbrachten vertiefte Erkenntnisse hinsichtlich der immissionsklimatischen Verhältnisse sowie hinsichtlich der Verursacher der Luftbelastung.
Die Vorarlberger Landesregierung hat nun ein „30+1-Punkte-Maßnahmenprogramm“ verabschiedet, das helfen soll, die Ziele des IG-L zu erreichen und in Zukunft Grenzwertverletzungen zu vermeiden. Die vorsorgliche Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen, die Bewahrung und Verbesserung der Luftqualität und der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen sind wichtige Ziele des IG-L.
Hauptziel des Maßnahmenprogramms ist es, die Hintergrundbelastung durch Luftschadstoffe generell zu senken. In Ergänzung zu diesem landesweiten Programm werden in Feldkirch, Dornbirn und Lustenau zusätzliche lokale Maßnahmen ausgearbeitet und beschlossen. Hier müssen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft auf Grund der Grenzwertüberschreitungen gesonderte Sanierungsgebiete ausgewiesen werden.
Hintergrundinformationen zum Umweltthema Feinstaub sowie das landesweite Maßnahmenprogramm finden Sie in der Feinstaubbroschüre des Landes. Die Broschüre können Sie als PDF-Datei herunterladen oder als Druckwerk beziehen.
Kontakt:
Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit – Informatik / Berichtswesen (LageplanFahrplan)
Download:
Feinstaubbroschüre2007 (1.0 MB)
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