vorarlberg.at · Umwelt und Lebensmittel · Flüsse.Seen.Bäderhygiene
Österreich hat die strengsten Bäderhygienevorschriften im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. In diesen Rechtsvorschriften wird genau definiert, wie eine neu errichtete Becken- und Aufbereitungsanlage beschaffen sein muss, welche Desinfektionsmittel eingesetzt werden dürfen, wie hoch der Gehalt an Desinfektionsmittel im Wasser sein muss/darf, wie viel Wasser in welcher Zeit umgewälzt und gefiltert werden muss, wie viel Frischwasser pro Badegast zugesetzt werden muss, etc. Weiters sind klare Grenzwerte für die maximal zulässige Bakterienzahl angegeben. Auch Untersuchungsumfang und –zeitraum für die einzelnen Beckenbäder sind in den rechtlichen Vorschriften genau definiert.
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Kontakt:
Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit – Trinkwasser (LageplanFahrplan)
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