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Umwelt - Umwelt und Lebensmittel

REACH – Sicherheit im Umgang mit Chemikalien

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Handel im gemeinsamen Markt (Binnenmarkt) nur mit sicheren Produkten und Waren stattfinden soll. Dieser Grundsatz wird auch für den Handel mit Chemikalien mehr Beachtung finden.

Seit 40 Jahren sind in der EU Sicherheitsvorschriften zum Handel mit Chemikalien in Kraft. Die Bilanz ist ernüchternd: nur für die wenigsten der ca 30.000 im Handel erhältlichen chemischen Stoffe stehen verlässliche Informationen über deren Gefährlichkeit zur Verfügung.

Nach dem Motto „No data, no market“ werden daher nur noch solche Chemikalien in den Handel gelangen, zu denen ausreichende Informationen über deren gefährliche Eigenschaften vorliegen. Dies ist einer der Grundsätze, der unter dem Schlagwort „REACH“ die EU-Chemikalien-Politik neu ordnet.

Die REACH-Verordnung regelt das Anmelden (R-egistrieren) Bewerten (E-valuieren) und Zulassen (A-utorisieren) von Ch-emikalien. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit von den Behörden auf die Hersteller und Importeure, welche die Chemikalie vermarkten wollen. Sie müssen überzeugend darstellen, dass ihre Produkte sicher handzuhaben sind und weder die Gesundheit noch die Umwelt über Gebühr belasten.

Der Start in die neue Ära der EU-Chemikalienpolitik unter REACH ist am 1. Juni 2007. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem die neue EU-Chemikalienbehörde in Helsinki ihre Tätigkeit aufnehmen wird und über die einheitliche Anwendung der neuen Vorschriften für Chemikalien in allen EU-Staaten wachen wird.

Als eine der ersten Vorschriften sind die Bestimmungen für Sicherheitsdatenblätter ab 1. Juni 2007 auf Basis der neuen Verordnung anzuwenden (siehe Merkblatt).
Weiters gilt seit 1.6.2008 die Pflicht für Hersteller oder Importeure chemischer Stoffe, diese zu registrieren, wenn nicht im Zeitraum 1.6.2008 bis 1.12.2008 eine Vorregistrierung dieser chemischen Stoffe von jedem Hersteller oder Importeur durchgeführt wurde (siehe Informationsseite und Merkblatt). Diese Regelung betrifft auch eine breite Palette von Wirtschaftsbetrieben in Vorarlberg, insbesondere solche Betriebe, welche Importeure von chemischen Stoffen aus der Schweiz sind. Bei der Abklärung der spezifischen Rolle und der sich ergebenden Pflichten solcher Importeure gemäß REACH Verordnung bieten die Fachleute des Umweltinstitutes den Betrieben Hilfestellung an.

Weiterführende Informationen zu REACH:

Österreichischer REACH-Helpdesk
Umweltbundesamt Wien
Wirschaftskammer Österreich
Deutsches Umweltbundesamt
EU Kommission (GD Umwelt)
EU Kommission (GD Unternehmen)
Europäische Chemikalienagentur
Europäisches Chemikalienbüro

Infobox

Download:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18.12.2006 (1.8 MB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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