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Umwelt - Umwelt und Lebensmittel

Düngung mit Klärschlammkomposten

Seit Ende der 90er Jahre ist in Vorarlberg das Ausbringen von Klärschlamm nach der Klärschlammverordnung streng geregelt und nur noch in Form von qualitativ einwandfreien Klärschlammkomposten oder Trockengranulaten zulässig.
Für eine Düngung mit Klärschlammkomposten kommen im Landwirtschaftsbereich nur noch Flächen in Betracht, für die ein Bodengutachten vorliegt und die auf Grund ihrer Bodeneigenschaften für eine Kompostausbringung geeignet sind. Auch für Anwendungen im Bereich der Grünraum- und Gartenpflege sowie für Rekultivierungen gelten strenge Qualitätsanforderungen. Durch ein Datenverbundsystem, die so genannte Klärschlammbuchhaltung, wird eine lückenlose Kontrolle gewährleistet.
Im Jahr 2010 fielen in Vorarlberg insgesamt ca. 9.646 t Klärschlamm-Trockensubstanz an. Davon wurden 77 % der Verwertung in Form von Komposten oder Trockengranulat im Lande zugeführt. Weitere aktuelle Informationen zum Kontrollsystem, zur regionalen Verteilung und zur Qualität der Klärschlammkomposte finden Sie im Kontrollbericht 2010.

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