vorarlberg.at · Umwelt und Lebensmittel · Amtliche Lebensmittelkontrolle · WeitereBerichte
Vorarlberg ist Mitglied der Initiative „Gentechnikfreie Region Bodensee" und hat im Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung idgF LGBL Nr 1/2008 ein klares Verbot für das Aussetzen oder Aussäen gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Ausnahmen sind lediglich im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft unter Einhaltung der Bestimmungen des Gentechnikgesetzes möglich, wurden bisher aber noch nie bewilligt.
Da EU-weit der Anbau von gentechnisch verändertem Mais zunimmt (Angaben für Deutschland), war das Ziel der landesweiten Schwerpunktaktion die Überprüfung der GVO-Freiheit im Bereich des Maisanbaus. Die Durchführung oblag wie in den vergangenen Jahren der Abteilung amtliche Lebensmittelkontrolle des Umweltinstitutes, bei der Beprobung unterstützt durch Amtstierärzte der Bezirkshauptmannschaften.
Direkt vom Feld wurden verteilt über eine größere Fläche 3 bis 4 Kolben incl. Hüllblättern als Probe entnommen; der Landwirt erhielt eine vergleichbare Gegenprobe. Zusätzlich wurde wie auch in den letzten Jahren erhoben, ob die Landwirte Bestätigungen über die Gentechnikfreiheit des verwendeten Saatgutes vorlegen können. Bezüglich der Bedeutung dieser Dokumentation ist noch Bewusstseinsbildung notwendig.
Während im Jahr 2007 in den insgesamt 17 Proben auch eine Energiemaisprobe für die Biogas-Erzeugung enthalten war, betrafen die 13 Proben des Jahres 2008 nur Futtermais. Auch heuer wurde darauf Wert gelegt, Anbauflächen in allen 4 Bezirken und von möglichst verschiedenen Landwirten - heuer 12 - zu beproben. Versuchsanbauflächen, wie sie im Jahre 2006 verstärkt in die Beprobung fielen, konnten im Jahre 2008 nicht ausfindig gemacht werden.
Die Untersuchung auf GVO-Freiheit erfolgte wie auch in den Vorjahren in einem externen Labor, heuer erstmals in Deutschland. Als Untersuchungsverfahren wurde ein qualitativer Nachweis von GVO mittels Real Time PCR verwendet. In den 13 Stichproben konnten keine gentechnisch veränderten Organismen nachgewiesen werden.
Links:
Bundesministerium für Gesundheit:
Gentechnik | Rechtsvorschriften in der EU
Absage an Anbaugebiete für Genmais
Anlage:
Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung; idgF LGBL Nr 1/2008