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Die Ergebnisse zeigen, dass die Gehalte an linearen Alkylbenzolsulfonaten (LAS) und Bisphenol A (BPA) durch die Kompostierung deutlich reduziert werden. Nonylphenol (NP), das sich als Abbauprodukt von Nonylphenolethoxylaten (NPEO) im Klärschlamm anreichert, wird allerdings nur in geringem Maße abgebaut. Kein Abbau erfolgt erwartungsgemäß bei den polychlorierten Biphenyle (PCB) und den polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Diese Verbindungen sind in den Komposten allerdings nur in geringen Konzentrationen deutlich unter dem einschlägigen Grenzwerten nachzuweisen.
In den Komposten werden die diskutierten Grenzwerte des Entwurfs zu einer EU-Klärschlammrichtlinie bezüglich der untersuchten Parameter eingehalten. Inwieweit eine weitere Reduktion von Schadstoffen durch eine optimierte Kompostiertechnik möglich ist, wird derzeit in einem Folgeprojekt untersucht.
Es kann festgestellt werden, dass die im Vorarlberger Klärschlammgesetz bereits seit 1999 vorgeschriebene Klärschlammkompostierung neben verschiedenen anderen Vorteilen aus Sicht des Bodenschutzes auch zu einer Reduktion von bedeutenden organischen Schadstoffen führt. Dadurch können auch strenge Grenzwerte eingehalten werden, wie sie gemäß dem Entwurf der EU-Klärschlammrichtlinie für die landwirtschaftliche Verwertung absehbar sind.
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