- Durchführung mikrobiologischer Untersuchungen an Lebensmitteln inklusive Trinkwasser, an Abstrich- und Abklatschproben sowie an Badewässern und Proben aus Oberflächengewässern
- Durchführung von Hygieneinspektionen soweit öffentliches Interesse vorliegt
- Begutachtung ausgewählter Warengruppen gemäß LMSVG in Abstimmung mit der Abteilung Lebensmitteluntersuchung (insbesondere amtliche Trinkwasserproben, Speiseseis, Abstrich- und Abklatschproben)
- Erstellung von Amtsgutachten in Behördenverfahren (Sachverständige für Lebensmittelsicherheit) und Erbringung von Sachverständigenleistungen in einschlägigen Arbeitsgruppen und Fachgremien
Aufgaben des Umweltinstituts