- Überwachung der Vorschriften des Chemikaliengesetzes und des Biozidproduktegesetzes und der darauf beruhenden Verwaltungsakte sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU
- Mitwirkung bei der Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes
- Organisation und Aufrechterhaltung eines Rufbereitschaftsdienstes chemisch-technischer Sachverständiger für Einsätze bei Unfällen mit chemischen Stoffen und Zubereitungen in Abstimmung mit der Abteilung Inneres/Landeswarnzentrale des Amtes der Landesregierung
- Wahrnehmung der Koordination bei der Bearbeitung ökotoxikologischer Themen im Zusammenwirken mit den fachlich berührten Abteilungen des Instituts
- Erstellung chemisch-technischer Amtsgutachten in Behördenverfahren nach dem Anlagenrecht und besonderen Stoffrechten und Erbringung von Sachverständigenleistungen in einschlägigen Arbeitsgruppen und Fachgremien
Aufgaben des Umweltinstituts