Managementpläne:
Art 6 der Habitat-Richtlinie besagt, dass die Mitgliedsstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen und gegebenenfalls geeignete Managementpläne festzulegen haben. Managementpläne sind ein Instrument von unschätz-barem Wert für die langfristige Erhaltung von NATURA 2000 Gebieten und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um große oder kleine Gebiete handelt. Diese Pläne enthalten nicht nur alle relevanten Informationen über das betreffende Gebiet im Hinblick auf dessen Zielsetzung, Bedrohungen, Nutzungen, ökologische Interessen usw, sondern bieten auch eine Basis für die Einbeziehung der örtlichen Interessensgruppen in Diskussion über mögliche Managementoptionen zur langfristigen Erhaltung des Gebietes.
Vorarlberg hat für seine NATURA 2000 Gebiete Managementpläne oder gleichwertige in andere Fachbereiche integrierte Pläne (zB Waldfachpläne) erstellen lassen. Für die Leiblach wird mit Deutschland ein grenzüberschreitender Managementplan erarbeitet.
Finanzierung NATURA 2000
Da der Aufbau des Netzwerks NATURA 2000 nun in seine Endphase tritt, rückt die Frage nach den Kosten für das Management zunehmend in den Vordergrund. Da das Netzwerk NATURA 2000 bisher fast 18 Prozent des europäischen Territoriums umfasst, wird mit erheblichen Managementkosten gerechnet. Woher aber kommt das Geld, und wer soll die Kosten tragen?
Für Einschränkungen und Auflagen, die mit den Bewirtschaftern vertraglich vereinbart werden, werden Landesmittel gewährt. Das Land Vorarlberg hat als erstes Bundesland Förderungsrichtlinien für NATURA 2000 Gebiete erlassen. Waldbesitzern bietet die Landesregierung Naturschutzverträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit der Bereitschaft an, diese Verträge weiter zu verlängern. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Landesmittel.
Vorhandene Finanzierungsmöglichkeiten durch EU-Fonds– LIFE + „Natur und Biologische Vielfalt“
In der Europäischen Union bestehen bereits Möglichkeiten zur Nutzung vorhandener EU-Fonds für die Kofinanzierung bestimmter Maßnahmen von NATURA 2000. Die am häufigsten genutzten Finanzierungsinstrumente sind LIFE + und die und die EU-Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik.
LIFE + fördert im Segment „Natur und Biologische Vielfalt“ Projekte mit vorbildlicher Praxis oder Demonstrationsprojekte, die zur Umsetzung der Ziele der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie (Richtlinien des Rates Nr. 79/409/EWG und Nr. 92/43/EWG) führen sowie innovative und Demonstrationsprojekte die zur „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 – und darüber hinaus“ (Mitteilung der Kommission KOM 2006 - 216) beitragen.
Finanzierungsmöglichkeiten Ländliche Entwicklung
Es sind vor allem die Schwerpunktachsen 2 und 3 der Entwicklung des Ländlichen Raums, die Finanzierungen für NATURA 2000 ermöglichen. In der Achse 2 geht es um die umweltfreundliche Landbewirtschaftung und in der Achse 3 um die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und die Lebensqualität im ländlichen Raum. So wird die Pflege von Mager- und Streuewiesen, die in vielen NATURA 2000 Gebieten vorkommen, über die zweite Achse der ländlichen Entwicklung, das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL finanziert. Die wichtigste Maßnahme für die Förderung von NATURA 2000 Projekten aus der 3. Achse ist die „Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes“. Diese Maßnahme fördert in NATURA 2000 Gebieten Managementpläne, Bewirtschaftungs- und Naturschutzpläne für Land- und Forstwirte, Entwicklungskonzepte sowie Studien und Untersuchungen. Die Maßnahme beinhaltet auch Biotopschutz- und Biotopentwicklungsprojekte inklusive Renaturierung wertvoller Feuchtlebensräume sowie die Herstellung und Erhaltung von Landschaftsstrukturen. Über die „Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes“ werden auch in NATURA 2000 Gebieten Investitionen in die Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung und Wissensvermittlung gefördert. Dazu kommen noch bewusstseinsbildende Veranstaltungen, wie Tagungen, Exkursionen und geführte Wanderungen.
Förderungen aus dem Naturschutzfonds
Der Naturschutzfonds des Landes stellt Mittel für die Förderung der Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung einschließlich der Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet bereit. Die Umsetzung von Maßnahmen in NATURA 2000 Gebieten sind förderungswürdige Vorhaben.
Forstliche Förderungen
Der Waldanteil in den 23 NATURA 2000 Gebieten Vorarlbergs beträgt ca. 5.000 Hektar. Mit den Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Beiträgen zur Erhaltung und Verbesserung des Zustandes und der Vielfalt der Wälder in NATURA 2000 Gebieten schafft das Land Vorarlberg einen Anreiz für Waldbesitzer, die Erhaltung und Verbesserung der Vielfalt dieser Wälder mitzugestalten. Förderungsschwerpunkte der Richt-linie sind das Belassen von wertvollen Altholzbeständen sowie das Belassen von Spechthöhlen- und Horstbäumen.
Eine weitere Maßnahme ist die Ausweisung von Naturwaldzellen. Mit dem Belassen von Alt- und Totholz sowie der Ermöglichung einer natürlichen Waldentwicklung auf Teilflächen der NATURA 2000 Gebiete leistet der Waldbesitzer einen wichtigen Beitrag für die Beibehaltung der Naturnähe und Vielfalt der Wälder.
Weitere Informationen zu den Förderungen sind in der Abteilung Vc – Forstwesen, Tel 05574/511-25311
Text: Dr Reinhard Bösch, DI Max Albrecht
Text/Fotos: Broschüre Natura 2000 - Der Vorarlberger Weg (2009)
Bildnachweis Broschüre: M Albrecht, R Alge, G Amann, C Branz,P. Buchner/
WWF, B Burtscher, O Danesch, M Grabher, G Grabherr, M Granitza, I Loacker,
C Peter, G Pfundner, R Schennach,R Schertler, A Schneider,
W Zepf, J. Zmölnig/WWF
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Umweltschutz (LageplanFahrplan)
Download:
Broschüre Natura 2000 - Der Vorarlberger Weg (2004) (3.0 MB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme