vorarlberg.at · Natur- und Umweltschutz · Daten & Fakten · Thema: Rechenschaftsbericht · Rechenschaftsbericht 2001
Im Jahre 2001 wurden in einem speziellen Untersuchungsprogramm umfangreiche Emissionsmessungen an stationären Motoren durchgeführt. Neben den nach den rechtlichen Vorgaben erforderlichen Kontrollen von Neuanlagen (5 landwirtschaftliche Biogasanlagen – zwei Beanstandungen) wurden insbesondere auch die bei den Abwasserreinigungsanlagen mit Klärgas betriebenen Motoren in Hinblick auf die Einhaltung der nach Ablauf der Übergangsfrist ab 1.1.2002 geltenden Emissionsbegrenzungen überprüft. Dabei war festzustellen, dass von 31 Motoren lediglich 4 den Anforderungen der Luftreinhalteverordnung entsprachen. Durch entsprechende Wartungs- und Einstellungsmaßnahmen dürfte etwa die Hälfte der installierten Anlagen sanierbar sein. Bei der anderen Hälfte erscheint eine Erneuerung der Anlagen notwendig.
Im Berichtszeitraum wurde das im Jahr 2000 begonnene Untersuchungsprogramm zur Emissionsminderung von modernen Stückholzkesseln fortgesetzt und abgeschlossen. Als wesentliches Ergebnis ist festzuhalten, dass durch entsprechende Kontrollen und Beratungen eine erhebliche Emissionsminderung erreichbar erscheint. Angesichts der komplexen technischen Vorausetzungen ist jedoch vorerst eine rechtliche Festlegung von Emissionsbegrenzungen und von verpflichtenden periodischen Überprüfungen nur bei Neuanlagen (Baujahr 2000 und neuer),für die auch eine entsprechende Prüfstandsabnahme erforderlich ist, geplant.
Im Auftrag der zuständigen Behörden wurden die Mitarbeiter des Fachbereichs Luftreinhaltung in insgesamt 57 Fällen mit der Begutachtung von verschiedenen Luftreinhaltefragen (zB Genehmigung neuer Anlagen, Nachbarschaftsbeschwerden, Überprüfung von Auflagen) befasst. Als größeres Projekt erscheint dabei die in Fußach geplante Altholzverbrennung erwähnenswert. Im Zuge der erforderlichen Überprüfungen wurden auch an 12 Anlagen umfangreiche Emissionsmessungen durchgeführt.
Über die Überprüfung der Heizungsanlagen nach der Luftreinhalteverordnung ist zu berichten:
Brennstoff/Anlage
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Im Vergleich zum vorangegangenen Messjahr (99/00) erscheint bemerkenswert, dass trotz teilweise verschärfter Regelungen (bei den Abgasverlusten waren für Anlagen, die vor Juli 1998 errichtet wurden, bei den bis zum 31.12.1999 durchgeführten Messungen noch die älteren, weniger strengen Begrenzungen anzuwenden) durchwegs leichte Rückgänge der Beanstandungsquoten festzustellen waren. Ausgenommen hiervon sind Gasheizungen mit atmosphärischen Brennern, bei denen in Folge der Grenzwertänderung der erwartbare Anstieg der Beanstandungsquoten zu verzeichnen war. Dennoch kann bei Anwendung gleicher Auswertekriterien auch bei Gasheizungen mit atmosphärischen Brennern wie bei den anderen Öl- und Gasheizungen im Vergleich zu früheren Messungen eine deutliche Verbesserung festgehalten werden. Beispielsweise erreichten die Überschreitungshäufigkeiten der Abgasverluste im Messjahr 98/99, für das auf Grund des 2-jährigen Kontrollintervalls bei kleineren Anlagen eine bessere Vergleichsbasis als für das Messjahr 99/00 gegeben ist, folgende Werte: Heizöl „extra leicht“ 18,9%, Heizöl „leicht“ 38,2%, Erdgas/Gebläse 4,5%, Erdgas-atmosphärisch 23,5%. Diese Verbesserungen sind in erster Linie auf die Verschärfung der Grenzwerte zurückzuführen.
Im Jahr 2001 wurde die umfangreiche Informationstätigkeit in Zusammenhang mit der Verordnung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen, mit der bekanntlich die österreichweite Art 15 a Vereinbarung rechtlich umgesetzt wurde, fortgesetzt. Trotzdem waren bei den diesbezüglichen Kontrollen häufig Mängel festzustellen, wobei insbesondere auf fehlende oder mangelhafte technische Dokumentationen hinzuweisen ist. Auch bei einer stichprobenartigen Überprüfung von 13 Handelsbetrieben waren nur in 5 Betrieben keine nennenswerte Mängel festzustellen. Bei weiteren 5 Betrieben waren überhaupt keine diesbezüglichen Unterlagen vorhanden.
Bei den Bezirkshauptmannschaften wurden insgesamt 34 Strafverfahren nach dem Luftreinhaltegesetz durchgeführt, davon 7 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, 10 bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, 7 bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn und 10 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch.